Auch im Garden Center bleibt der Sonntag ein Ruhetag

November 2014 – Die Sonntagsallianz ist hoch erfreut über den Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts, wonach die Sonntagsarbeit auch für Gärtnereien gilt. Der Entscheid macht deutlich, dass ein Geschäft überwiegend rasch verderbliche Ware – im Falle eines Garden Centers oder einer Gärtnerei also Schnittblumen – verkaufen muss, um Sonntagsarbeit zu rechtfertigen. Das zeigt: Die Gesetzesauslegung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), in der diese Bestimmung stark aufgeweicht wurde, geht weit über den heutigen Gesetzesrahmen hinaus.

Das Freiburger Kantonsgericht räumt heute ein, dass diese Auslegung des Gesetzes widerrechtlich war und die Gärtnereien und Garden Center auf Kosten des Arbeitnehmerschutzes bevorteilte. Das Gericht gab damit den beiden Rekurrentinnen Unia und Syna recht.

Der Entscheid bestätigt und festigt den Sonntag als gemeinsamer Ruhetag und schränkt die Ausnahmen stark ein.